BAfA Förderung Pelletheizung 2012

Eine neue Pelletheizung kostet immerhin zwischen 5.000 und 15.000 Euro und erweist sich hiermit bei der Anschaffung teurer, als manche Öl- oder Gasheizung. Mit den Betriebsjahren amortisieren sich die anfänglichen Investitionskosten zwar, doch um die Verbraucher vielfach trotzdem von einer Pelletsheizung ab. Um die noch junge Heizungsart attraktiver zu machen, fördert neben der staatlichen KfW-Bank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAfA) wassergeführte Pellet-Einzelöfen und Pelletkessel.

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Bafa-Basisförderung für Neuanlagen

Förderungswürdig erscheint dem Bafa einiges, wie dem Bundesamt umgekehrt anderes kaum oder weniger förderungswürdig erscheint. Immerhin entpuppt sich die Basisförderung als noch relativ überschaubar und übersichtlich. In der nachfolgenden Tabelle steht links jeweils das durchgeführte Bauvorhaben, rechts jeweils die Mindesthöhe der Bafa-Förderung:

Anlagenart (Nennleistung: 5 – 100 kW)

Basisförderung

Pelletofen mit Wassertasche

36 Euro je kW Nennleistung, min. 1.000 Euro

Pelletkessel, einzeln

36 Euro je kW Nennleistung, min. 2.000 Euro

Pelletkessel mit Pufferspeicher;
Speichervolumen min. 30 Liter je kW

36 Euro je kW Nennleistung, min. 2.500 Euro

 

Ausschlusskriterien für die Bafa-Förderung

Leider reicht die Tabelle allein nicht aus, um das Antragsformular auszufüllen und die Förderung zu beantragen. Das Kleingedruckte birgt nämlich eine Vielzahl an Ausschlusskriterien, die so manches Bauvorhaben zunichtemachen. Bereits das erste holt zum Rundumschlag aus: Die Bafa-Förderung sieht keine Förderung für Neubauten vor. Soll heißen: Wer sich ein neues Wohnhaus baut und eine Pelletsheizung einbaut, sollte keine Bafa-Förderung erwarten.

Gefördert werden folglich nur Bauvorhaben in Gebäuden, die über eine Heizungsanlage verfügen und auf eine Holzpelletheizung umrüsten möchten. Förderfähig sind weiter auch nur Anlagen, die der Wärmenutzung dienen und bei denen zuvor von einem Fachmann ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde. Seit dem ersten September 2011 muss auch mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A entsprechen.

Pelletöfen mit Warmluftverteilung und einfache luftgeführte Pellet-Einzelöfen bleiben außen vor, wie auch Eigenbauanlagen oder Prototypen. Gebrauchte Pelletheizungen oder Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen sind ebenfalls unberechtigt. Überdies sind Richtwerte bezüglich des Wirkungsgrads und des Kohlenmonoxid-Ausstoßes zu beachten. Wer nun immer noch fleißig nickt, liest am besten gleich weiter, für alle anderen ist unter Umständen die KfW-Förderung eine Alternative.

Kombinations- und Effizienzbonus beantragen?

Zusätzlich zur obigen Basisförderung bietet das Bundesamt auch einen Kombinations- oder einen Effizienzbonus an. Der regenerative Kombinationsbonus wird nur dann gewährt, wenn neben einer Pelletheizung eine förderfähige solarthermische Anlage betrieben wird. Der Bonus entspricht einer Pauschalzahlung in Höhe von 500 Euro.

Etwas schwieriger wird es beim Effizienzbonus. Dieser entspricht derzeit dem anderthalbfachen der Basisförderung. Hierzu ein Beispiel: Jemand, der einen Pelletofen mit Wassertasche betreibt, erhält eine Basisförderung von mindestens 1.000 Euro. Wird der Effizienzbonus beantragt, ergibt sich eine Mindestförderung von 1.500 Euro. Noch lukrativer erscheinen jedoch die Pelletkessel: Mit ihnen liegt die Mindestförderung bei 3.000 bzw. 3.750 Euro.

Nun kommen wir aber wieder zum springenden Punkt, zu den Ausschlusskriterien. Den begehrten Effizienzbonus erhalten demnach nur Anlagen, die die Vorgaben der Energieeinsparverordnung um mindestens 30 Prozent unterschreiten. Folglich muss die Anlage besonders effizient arbeiten, um einen Anspruch auf den Bonus zu haben. Für Nichtwohngebäude entfällt der Effizienzbonus jedoch grundsätzlich.

Dasselbe gilt, wenn bereits der Kombinationsbonus beantragt wurde. Die Bafa-Förderung sieht nur einen Bonus vor. Wer tatsächlich auf beide Boni einen Anspruch hat und ein wenig rechnen kann, entscheidet sich aber zweifellos für den Effizienzbonus. Dieser liegt für gewöhnlich immer höher als die Pauschale, die beim Kombinationsbonus einmalig gezahlt wird.